Samstag, 31. Januar 2009

I: 1.10 ... zwischen Schulbank und eigener Kanzlei

An der Nürnberger Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften holte er in Abendkursen mit einer Sonderreifeprüfung das Abitur nach, obwohl er als Volksschulabgänger gar nicht die Voraussetzungen erfüllte. Nun besaß er die Voraussetzung für das von ihm ersehnte Studium der Nationalökonomie.
Daneben musste die Kanzlei weiterlaufen. Ohne die Mithilfe seiner Frau wäre dies undenkbar gewesen.
In dieser Zeit machte Sebiger drei Grunderfahrungen, die seinen weiteren Lebenslauf prägen sollten. Das Studium lehrte ihn, hinter die Dinge zu schauen, mit denen er bislang als Helfer in Steuersachen so selbstverständlich umgegangen war. Es schärfte seinen kritischen Verstand. Zudem nahm er 1957 an einem vierzehntägigen Kurs bei der IBM teil und erlebte hier die Faszination des damals bestgeführten amerikanischen Unternehmens. Doch die wohl wichtigste Erkenntnis gab ihm einer seiner Lehrer, Professor Dr. Ernst Wohlgast, mit auf den Weg.
Während einer Vorlesung über Öffentliches Recht hatte der Wissenschaftler sich einmal die Studenten zur Brust genommen und erklärt: „Wenn Sie schon das große Glück haben, studieren zu dürfen, dann sollten Sie daran denken, dass Sie dies in erster Linie der Gemeinschaft zu verdanken haben. Mit Ihren Gebühren bezahlen Sie Ihr Studium nicht. Ein Hochschulabsolvent ist deshalb dazu verpflichtet, sein Wissen im Interesse der Gesellschaft einzusetzen, die ihm dieses Studium ermöglicht hat.« Diese Worte gingen Sebiger nicht mehr aus dem Kopf. Urteilskraft, Begeisterung und Idealismus waren die drei Werte, die, über das Fachwissen hinweg, seinen weiteren Lebensweg bestimmen sollten.



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