Die Einführung der Mehrwertsteuer hatte sogar internationale Bedeutung, da sie im Rahmen der Bemühungen stand, unter den Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Wirtschafts-Gemeinschaft (EWG) das Steuersystem zu harmonisieren. So hatte das Europäische Parlament am 21. Oktober 1965 einstimmig den Ministerrat dazu aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Steuergrenzen beseitigt und die Umsatzsteuern harmonisiert werden.
[3] Am 11. April 1967 war es dann soweit: Der Ministerrat genehmigte die Richtlinien zur Einführung der Mehrwertsteuer. Zwei Wochen später hatte auch der Bundestag das Reformgesetz verabschiedet. Und der Bundesrat zog am 12. Mai 1967 nach. Mit der Einführung am 1.1.1968 war die Bundesrepublik zeitgleich mit Frankreich das zweite Land nach Dänemark (1. Juli 1967), das im Rahmen der Harmonisierung des Steuersystems innerhalb der EWG diese neue Steuer einführte. (In Großbritannien dauerte es noch bis zum 1. April 1973, also dem Jahr, in dem das Vereinigte Königreich der Europäischen Gemeinschaft beitrat.)
[1] Die Welt, 18.1.63, Helmut Borgböhmer
[2] Einführung in die neue Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Juni 1967, Deutsche Bank AG
[3] Politische Wegbereiter der Mehrwertsteuer, Curt Becker und Manfred Luda, Ludwigsburg, 1967

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