Der Übergang zur »Nettokalkulation stellt ganz erhebliche Anforderungen an die Wirtschaft, zumal derzeit die Unternehmer nur ihre eigene, an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer kennen, dagegen die in den Waren- und Leistungsbezügen enthaltene Umsatzsteuer, die Vorbelastung, die auch beim Allphasenbruttosystem vorhanden ist, nicht kennen. Es wird Aufgabe jedes Unternehmers sein, schon jetzt vor Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes, durch eindringliche Verhandlungen mit seinen Zulieferern diesen künftigen Nettopreis zu finden«, heißt es in einer der vielen Schriften über die »Einführung der Mehrwertsteuer«, die damals auf den Markt kamen.
[1]Angst vor Europa zog mit dem 1. Januar 1968 in die deutsche Wirtschaft ein. Denn mit dem neuen System fiel auch die Ausgleichssteuer weg, mit der Importe belastet waren: »Jeder Unternehmer, der zu einem Nettopreis, der noch Allphasenbruttoumsatzsteuer enthält, anbietet, ist gegenüber den Importwaren benachteiligt und fördert damit den Import anstatt seine eigenen Umsätze«, war in einer »Einführung« zu lesen.
[2][1] Dr. Hermann Schropp, Arthur Krumm: „Einführung in die Mehrwertsteuer“, 9/1967, Stuttgart
[2] Dr. Hermann Schropp, Arthur Krumm: „Einführung in die Mehrwertsteuer“, 9/1967, Stuttgart
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