Montag, 16. März 2009

4.6 Steuer mit Voranmeldung

Die nächste Neuerung war die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die im ersten Quartal 1968 abgegeben werden musste. Deshalb empfahl es sich, bis Ende 1967 »Forderungen sofort zu erfassen und am 10. Januar 1968 mit der Dezember-Voranmeldung des Jahres 1967 zu versteuern. «[1] All das war verwirrend und ungewohnt. Es sorgte dafür, dass die Unternehmen vor allem auf die Hilfe des steuerberatenden Berufs hofften.
Die Geschäftsführungen der Klein- und Mittelbetriebe kamen damals mit dem neuen System nicht klar und hatten deshalb auf die Hilfe der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten gesetzt. »Die Wirtschaft hätte ohne die Hilfe des steuerberatenden Berufs die Umstellung auf die Mehrwertsteuer niemals so reibungslos geschafft«, meint Walter Ludwig Eckert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DATEV, die wiederum den Steuerberatern mit dem Computereinsatz helfen sollte, das neue Mengengeschäft, das da auf sie zukam, ordentlich und schnell abzuwickeln. Hinzu kam die Einführung der 40-Stunden-Woche in den sechziger Jahren.

[1] Die Mehrwertsteuer, Einführung in das neue Umsatzsteuersystem mit praktischen Beispielen, Herausgegeben vom Präsidium des Bundes der Steuerzahler, August 1967, Bad Wörishofen

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